Haus Oberbrunn – Gemeinschaft
Entscheidungen im Konsens

Wer entscheidet?

Jede an der Gemeinschaft interessierte Person kann entscheiden, in welcher Form sie am Prozess des Gemeinschaftsaufbaus teilnehmen möchte und sich einer der folgenden Gruppen zuordnen:

  • Förderer, Freunde und Interessenten:
    Diese wollen über die grundsätzliche Entwicklung informiert werden und erhalten den Newsletter, der in größeren Zeitabständen versendet wird (ca. monatlich).
  • Passive Gemeinschaftsmitglieder:
    Das sind Menschen, die sich näher für die Entwicklung der Gemeinschaft interessieren, sich jedoch zunächst (oder vorübergehend) nicht an der konkreten Mitarbeit beteiligen können oder wollen. Sie können wählen, wie intensiv sie sich über das Geschehen informieren möchten und welche Informationen sie erhalten möchten:
    - Protokolle von Gemeinschaftstreffen (die auch die getroffenen Beschlüsse enthalten) und/oder
    - Protokolle aller Arbeitskreise
    oder
    - Alle Informationen incl. Mailverkehr.
    Sie können am Meinungsbildungsprozeß teilnehmen, jedoch nicht mitentscheiden.
  • Aktive Gemeinschaftsmitglieder:
    Aktive Mitglieder sind Menschen, die sich an der konkreten Arbeit des Gemeinschaftsaufbaus beteiligen können und wollen. Sie nehmen kontinuierlich an Gemeinschaftstreffen und/oder Arbeitskreisen teil. Sollten sie verhindert sein, teilen sie dies mit und halten den Kontakt. Sie haben vollen Zugang zu allen internen Kommunikationen und können mitentscheiden.

Es ist jederzeit möglich, vom Status der passiven in die aktive Mitgliedschaft zu wechseln und umgekehrt. Wichtig ist, die Gemeinschaft jeweils zu informieren.

Wie wird entschieden?

Um eine größtmögliche Übereinstimmung und Tragfähigkeit in der Gemeinschaft zu erreichen, streben wir an, Entscheidungen soweit wie möglich im Konsens zu treffen. Ausnahmen werden einvernehmlich festgestellt.

Unser Ziel ist es, innere und äußere Bedingungen zu schaffen, die sowohl die Prozesse, mit denen der Konsens entwickelt wird, als auch die im Konsens getroffenen Entscheidungen zu einem Gewinn für die Gemeinschaft werden lassen.

Wichtig hierfür sind:

  • Transparenz. Das bedeutet, daß alle Informationen jederzeit allen Mitgliedern zugänglich sein müssen
  • Ehrlichkeit und Authentizität der/ des einzelnen sich selbst und den anderen gegenüber (z.B. auch die Bereitschaft, sich hinter bestimmten Meinungen stehende Gefühle, Bedürfnisse und evtl. Konflikte bewusst zu machen)
  • Respekt und Akzeptanz gegenüber anderen Meinungen
  • Die Bereitschaft, in jeder Auseinandersetzung das Verbindende zu stärken anstatt das Trennende
  • Die Bereitschaft, die Lösung ins Zentrum zu stellen, nicht das Problem

Der Konsens ist dann erreicht, wenn alle Mitglieder der Gemeinschaft einer Entscheidung zustimmen können. Ziel ist deshalb, einen Beschluss durch mündliche Zustimmung (Gemeinschaftstreffen) und schriftliche (z.B. per mail) festzustellen. Aus praktischen Gründen kann auch als Zustimmung gelten, wenn in einer festgesetzten Frist kein Einwand vorgebracht wurde (näheres unten).

Da Diskussionen sowie die Entwicklung detaillierter Vorschläge während der Gemeinschaftstreffen eher sperrig und sehr zeitaufwendig sind, werden Entscheidungsvorlagen in Aks und Projektgruppen vor- und nachbereitet. Das Gemeinschaftstreffen dient dazu, zu verschiedenen Zeitpunkten des Entscheidungsprozesses möglichst breite Meinungsbilder zu erstellen und Ideen und Vorschläge möglichst vieler Menschen zu bündeln.

Bei Entscheidungen mit hoher Dringlichkeit, die keinen langwierigen Prozess zulassen, können Beschlussvorlagen direkt bei einem Gemeinschaftstreffen eingebracht werden.

Organisatorischer Ablauf

  • Eine Gruppe von Mitgliedern, die das zu entscheidende Thema bearbeitet (Projektgruppe, Arbeitskreis) sammelt Material, nutzt ggfs ein Gemeinschaftstreffen zu einem ersten Brainstorming und Meinungsbild, diskutiert die verschiedenen Aspekte und sucht dann den Konsens.
  • Der so entwickelte Vorschlag wird mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Argumente, die im Laufe des Entscheidungsprozesses aufgetaucht sind, im Plenum der Gesamtgruppe vorgestellt. Die Dokumente werden mit der Agenda des Gemeinschaftstreffens versandt, sodass auch diejenigen eingebunden sind, die nicht daran teilnehmen können.
  • Nun haben alle Mitglieder einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mindestens 4 Wochen, also bis zum übernächsten Treffen), um sich mit der Entscheidung zu beschäftigen und ihre Zustimmung auszusprechen.
  • Ist jemand mit dem Vorschlag nicht einverstanden, kommt er/ sie zu der Projektgruppe hinzu, und es wird gemeinsam mit ihm/ ihr erneut der Konsens gesucht, der dann abermals der Gemeinschaft vorgestellt wird.
  • Ist zu Beginn des Entscheidungsprozesses abzusehen, dass hierfür mehrere Treffen nötig sind, wird ein Entscheidungstermin festgelegt (Datum oder Anzahl Treffen). Nach jedem Treffen wird eine Zusammenfassung erstellt und allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt, sodass diese sich bei Bedarf in den Entscheidungsprozess einbringen können.
  • Wurde bis zur gesetzten Frist keine Entscheidung gefunden, wird der Kreis erweitert – z.B. um Mitglieder, von denen bekannt ist, dass sie zu dem Thema beitragen können oder die gute Vermittler sind. Auch sollte zu diesem Zeitpunkt die Inanspruchnahme externer Unterstützer wie Fachleute oder Mediatoren erwogen werden.
  • Bei Beschlüssen, die aus Zeitgründen ohne entsprechenden, allen zugänglichen Vorlauf getroffen wurden, müssen diejenigen, die verhindert waren, umgehend über die Entscheidung informiert werden und Gelegenheit erhalten, Ihre Zustimmung oder Ablehnung zu äußern.

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